Veröffentlicht am: 31.05.2017

Die Temperaturen steigen und damit die Reiselust. Die meisten von euch werden schon an der Detailplanung für die Motorradtour und damit den wohlverdienten Urlaub auf zwei Rädern arbeiten. Doch wer außerhalb Deutschlands unterwegs ist, sollte sich vorab unbedingt über die Bestimmungen der jeweiligen Ländern informieren, denn diese sind selbst innerhalb Europas erstaunlich unterschiedlich. Der ÖAMT hat folgende Übersicht dazu bereitgestellt: 

  • Warndreieck

Pflicht für jedes Motorrad ist das Warndreieck in Schweden, Finnland, Dänemark, auf Malta und in Russland. In Ungarn gilt die Mitführpflicht nur für Motorräder mit Beiwagen sowie Trikes. 

  • Warnweste

Grundsätzlich muss hier zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer verpflichtet ist, eine Warnweste anzulegen, sobald er das Motorrad verlässt. Eine Tragepflicht kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist in Italien, Frankreich, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Serbien und Luxemburg der Fall. Wird der Motorradfahrer hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen.

Eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorradfahrer in Litauen, Bosnien & Herzegowina, Spanien und in der Slowakei. In Portugal und Norwegen gilt die Vorschrift, eine Warnweste mitzuführen und zu tragen, nur für örtlich registrierte Fahrzeuge – dazu gehören auch Mietfahrzeuge.

  • Verbandszeug

Eine mobile Apotheke ist in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, in Montenegro und Serbien vorgeschrieben. Im Norden Europas, so in Großbritannien, Schweden und Norwegen gibt es für Verbandszeug lediglich eine Empfehlung.

  • Ersatzlampenset

Die Pflicht, ein Ersatzlampenset mitzuführen, gilt in Frankreich und Kroatien – jedoch nicht für Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten. In Ungarn und Mazedonien existiert eine Empfehlung für die Mitnahme von Ersatzlampen.

Grundsätzlich solltet Ihr beachten, dass die Vorschriften nicht nur für das eigene Motorrad, sondern auch Mietfahrzeuge gilt. Prüft also rechtzeitig, ob das geliehene Motorrad mit allen erforderlichen Utensilien ausgestattet ist. Anderenfalls muss Ihr sie selbst vor Ort besorgen. 

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