Fans grober Stollenreifen können aufatmen: Das Verbot der Nutzung von Motorradreifen, welche die zulässige V-max des Motorrades unterschreiten, gilt nicht mehr. Anfang Juli dieses Jahres überarbeitete der Bund mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt den entsprechenden Paragrafen 36 in der Straßenverkehrszulassungsordnung für Zwei-und dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads.
Demnach dürfen diese Fahrzeuge ab sofort wieder M+S-Reifen verwenden, unabhängig von deren Geschwindigkeits-Index, wenn die Reifen nach der europäischen Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sind. Damit ist die Regelung von 2017 endgültig Geschichte, nach der mit einer Übergangsfrist bis 2024 nur noch Reifen zulässig sein sollten, die mindestens die eingetragene V-max des Fahrzeugs erreichen. Das hätte langfristig das Aus für grobstollige Enduroreifen auf leistungsstarken Motorrädern bedeutet.
Einzig die Anforderungen an Reifengröße und Tragfähigkeit müssen erfüllt sind. Voraussetzung für die Verwendung der in der Regel „langsameren“ Off-Roader ist, dass bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung die Anforderungen an Reifengröße und Tragfähigkeit erfüllt sein müssen. Für Motorräder mit ABE sind außerdem die Bauart des Reifens und mögliche Fabrikatsbindungen entscheidend. Bei Abweichungen ist die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Außerdem ist ein Aufkleber oder eine Anzeige im Sichtfeld des Fahrers zu platzieren.