Seit Anfang Juli dieses Jahres gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in Tirol. Laut dem Amt der Tiroler Landesregierung handele es sich dabei um eine Maßnahme, die dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegen wirken soll. Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote gelten jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen und sind vorerst mit Sonntag, den 15. September 2019, befristet.
Regelung in Tirol
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. In Zusammenarbeit mit der österreichischen Autobahngesellschaft Asfinag soll bereits frühzeitig mittels elektronischer Anzeigetafeln auf die Fahrverbote aufmerksam gemacht werden. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet. Die Tiroler Landesregierung spricht von einer Notwehrmaßnahme: Das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt das Land Tirol nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Damit möchte das Land Tirol die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der Gäste entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen. Laut Tiroler Landesregierung sind dabei folgende Straßen während der oben genannten Zeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt:
Fahrtziel Italien
Fahrtziel Deutschland
Vom Fahrverbot nicht betroffen sind Autofahrer, die direkt nach Innsbruck oder in die Dörfer entlang der gesperrten Strecken wollen. Die Brennerbundesstraße B182 ist ebenfalls befahrbar. Mit Strafen rechnen muss derzeit nur, wer sich den Anweisungen der Polizei offen widersetzt. Auch die Brennerstraße steht seitens der Verkehrspolizei und des Landes Tirol unter strenger Beobachtung. Auch hier können bei Bedarf bzw. bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen gesetzt werden.
Der ADAC weist zudem darauf hin, dass an folgenden Autobahnausfahrten während der oben genannten Zeiten nicht mehr abfahren werden darf:
Regelung in Salzburg
Am Mittwoch, 10. Juli 2019, hat auch das Land Salzburg Wochenend-Fahrverbote angekündigt. Eine entsprechende Verordnung zum "Schleichweg-Verbot" werde bis Samstag, 13. Juli 2019 erlassen, wie der zuständige Landesrat Stefan Schnöll mitteilte. „Zwischen 13. Juli und 18. August werden jeweils am Samstag und Sonntag alle Ausfahrten der A10 Tauernautobahn von Puch-Urstein bis St. Michael im Lungau gesperrt. Für den Zielverkehr ist die Abfahrt jedoch auch dann möglich“,so Schnöll. So will das Land unerwünschten Ausweichverkehr auf das Landesstraßennetz zu den Spitzenzeiten im Sommerverkehr vermeiden, die Anrainer entlasten und wichtige Verkehrsverbindungen bei Stau für Einsätze offenhalten.
„Das ist praktikabler als wechselnde verkehrsbedingte Sperren. So zeigen Navigationsgeräte rechtzeitig an, dass es keine Alternativrouten durch Abfahren von der Autobahn gibt“, begründet Schnöll die generelle Regelung. Nicht betroffen sind dadurch Autofahrer, die Ziele innerhalb Österreichs erreichen wollen oder müssen. Ausnahmen gibt es allerdings für die Abfahrten bei Puch-Urstein Richtung Norden und Kuchl in Richtung Süden: Sollte es die Verkehrslage erfordern, kann dort die Ausfahrt für alle Fahrzeuge gesperrt werden. Die bestehenden sommerlichen Sperren der Ortsdurchfahrten von Grödig und Wals bleiben, sobald der Stau vom Walserberg bis zum Knoten Salzburg der A10 und der A1 Westautobahn reicht. Zusätzlich wird die B1 Wiener Straße in Wals-Siezenheim ab dem Kreisverkehr in Richtung Kleiner Walserberg von Freitag bis Sonntag zwischen 6.00 und 20.00 Uhr nur für den Zielverkehr offen sein.
Das sagt der ADAC
Der ADAC tritt für einen freien und ungehinderten Reiseverkehr ein und kritiseirt die Fahrverbote als "Unding zur Urlaubszeit". Auch wenn Tirol sehr unter der Belastung durch den Transitverkehr leide, seien die neuen Verbote "aus Sicht der Touristen und Verbraucher eine ganz schöne Kröte, die man schlucken muss". Der ADAC empfiehlt allerdings grundsätzlich trotz Stau auf der Autobahn zu bleiben und nicht dem Navi auf Ausweichrouten zu folgen, denn diese sind dann auch schnell verstopft.
Deutschland droht mit Klage
Deutschlands Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält die Fahrverbote für ungerechtfertigt und bereitet eine Klage gegen Österreich vor. Diese soll sich nicht nur gegen die aktuellen Sperren in Tirol, sondern auch gegen die Lkw-Blockabfertigung am Grenzübergang Kiefersfelden richten. Einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht. Der Klage müsste die Bundesregierung zustimmen.